Gehört Klimaschutz ins Grundgesetz?
September 8, 2026
AI Summary
5 min readGehört Klimaschutz ins Grundgesetz?
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) schlug nach einem Sommer mit Hitzewellen und Flächenbränden in Europa vor, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu schreiben – damit der Bund Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz unterstützen kann, statt nur über befristete Förderprogramme. Der Jurist Emmanuel Schlichter, der für German Zero zur Klimapolitik berät, hält diesen Vorschlag für richtig, aber unvollständig. In seinem Beitrag für den Verfassungsblog nannte er ihn die „halbe Gemeinschaftsaufgabe“. Denn ohne Klimaschutz, so Schlichter, werde die Anpassung irgendwann unmöglich oder unbezahlbar.
Warum Förderprogramme nicht reichen
Die Kommunen in Deutschland tragen nach Angaben des Städtetags mindestens ein Viertel der staatlichen Aufgaben, bekommen aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Der kommunale Investitionsrückstand liegt bei 230 Milliarden Euro – für Schulen, Bäder und Straßen, die längst saniert werden müssten. Allein im letzten Jahr hatten die Kommunen ein Finanzierungsdefizit von knapp 32 Milliarden Euro. Hinzu kommen neue Ausgaben für die klimaneutrale Transformation: Eine Studie von FÖS beziffert den jährlichen Mehrbedarf allein für Verkehr, Gebäude und Wärme auf mindestens 20 Milliarden Euro.
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What you'll learn
- 1 (03:04) **Einleitung: Die Debatte um Klimaanpassung im Grundgesetz** - Der Sommer 2023 mit Hitzewelle und Flächenbränden in Europa hat die Diskussion neu entfacht. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) schlägt vor, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, um Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz zu unterstützen.
- 2 (05:22) **Warum reichen die bestehenden Klimaziele und Förderprogramme nicht?** - Der Gast erklärt die grundlegende Finanzierungslücke zwischen Aufgaben und Geld auf den verschiedenen staatlichen Ebenen.
- 3 (08:16) **Das Ausmaß der kommunalen Finanzkrise: Zahlen und Fakten** - Der Gast nennt konkrete Zahlen, die die Notwendigkeit einer neuen Finanzierungsstruktur belegen.
- 4 (12:13) **Klimarelevanz des Investitionsstaus und fehlende Pflichtaufgaben** - Es wird unterschieden zwischen allgemeinem Sanierungsstau und den spezifischen Mehrausgaben für den Klimaschutz.
- 5 (14:12) **Das Personalproblem: Können Kommunen die Gelder überhaupt abrufen?** - Ein weiteres Hindernis neben der Finanzierung sind die fehlenden Planungskapazitäten in den Kommunen.
- 6 (16:12) **Warum Klimaanpassung allein die „halbe Gemeinschaftsaufgabe“ ist** - Der Gast argumentiert, warum Klimaschutz und Klimaanpassung untrennbar zusammengehören.
- 7 (19:02) **Die Rolle der Länder und die Forderung nach einem Platz für die Kommunen** - Der Gast erläutert die Finanzierungskaskade und die Notwendigkeit, die Kommunen an den Verhandlungstisch zu holen.
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Show Notes
Rekordtemperaturen, Waldbrände, Hitzetote: Die vergangenen Monate haben den Klimawandel zurück auf die politische Agenda gebracht. SPD und Union haben diskutiert, das Thema in der Verfassung zu verankern, es dann aber zunächst vertagt.
Offen bleibt die Frage, wie sich Klimaschutz und Verfassung überhaupt vereinbaren lassen. In dieser Podcast-Folge sprechen wir mit Emmanuel Schlichter, Jurist bei German Zero und Vorsitzender des Vereins Rechte der Natur. Er beschäftigt sich seit dem Studium mit Klimaschutz und Verfassungsrecht.
Laut Schlichter ist die Idee, Klimaanpassungsmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu schreiben, nicht grundsätzlich neu, sondern wird bereits seit 2021 diskutiert. Er sagt: „Das ist nicht die ganze Lösung, aber es ist zumindest ein Teil der Lösung.“
Entscheidend für die Erreichung der Klimaziele ist laut Schlichter die Finanzierung – auf Bundesebene, aber auch bei den Bundesländern und Kommunen. Dafür spiele die Gemeinschaftsaufgabe eine wichtige Rolle. Es gelte, das Prinzip zu durchbrechen, dass der Bund die Kommunen nicht direkt finanzieren kann.
Förderprogramme gibt es bereits. So wird beispielsweise die Wärmeplanung von Städten oder die Gebäudesanierung staatlich unterstützt. Unterm Strich aber reicht das nicht. Schlichter sagt: „Wir sehen, dass die Investitionen in den Klimaschutz gar nicht mehr werden, sondern eher gleichbleiben beziehungsweise sogar sinken.“
Überlastete Kommunen, die einen über Jahre aufgebauten Investitionsstau vor sich herschieben, sind ein wesentlicher Teil dieses Problems. Gleichzeitig hat der Staat seine Verteidigungsausgaben erhöht und steht auch beim Thema Sozialausgaben zunehmend unter Druck.
Dennoch warnt Schlichter, dass Klimaanpassung nicht ausreicht: „Eine Anpassung an eine drei, vier Grad erwärmte Welt ist nicht möglich oder sehr, sehr schwierig.“ Mit jedem Zehntelgrad, das die Erwärmung steige, werde Anpassung teurer. Es sei deshalb wichtig, Klimaschutzmaßnahmen und Anpassung zusammenzudenken. Dabei könnten Klimaschutzmaßnahmen auch der Anpassung zugutekommen, zum Beispiel, indem man mit Solaranlagen gleichzeitig für Schatten sorge.
Zudem drängt laut dem Juristen die Zeit: „Je nachdem, wie die Wahlen nächstes Mal ausgehen, könnte es sein, dass dann eine demokratische Mehrheit schwierig wird. Das heißt, wenn eine Gemeinschaftsaufgabe noch realistisch wäre, dann bis dahin.“
Moderiert von Kevin Knitterscheidt
Produziert von Jan Menzel
Das exklusive Abo-Angebot für alle Hörerinnen und Hörer von Handelsblatt Green & Energy: https://www.handelsblatt.com/mehrklima
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