#407: Stephan Harbarth über Sachsen-Anhalt, Parteiverbote und die Richterwahl
September 16, 2026
AI Summary
5 min read„Ich würde mir wünschen, dass die Erschütterungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, die wir sehen, dass die in den kommenden 25 Jahren zurückgehen.“ Mit diesem Satz schloss Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, seinen Auftritt beim Live-Podcast zum 400. Jubiläum von F.A.Z. Einspruch. Im Gespräch mit Reinhard Müller und Finn Hohenschwert vermied der höchste deutsche Richter jede vorschnelle Diagnose, jede politische Spekulation – und lieferte doch eine präzise Standortbestimmung für den Rechtsstaat in Zeiten der Polarisierung.
Die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit
Harbarth begann mit einer grundsätzlichen Klarstellung: Das Bundesverfassungsgericht kommentiert keine Wahlergebnisse. Auf die Frage nach dem Erfolg der AfD in Sachsen-Anhalt antwortete er nüchtern: „Es gibt in der Demokratie kein Recht auf Wiederwahl. Wenn der Souverän gesprochen hat, hat das Bundesverfassungsgericht das zu akzeptieren.“ Das Gericht habe einen bestimmten Auftrag – es wache über die Einhaltung der Verfassung, wenn es angerufen werde. Es initiiere keine Verfahren und spekuliere nicht über hypothetische Konflikte.
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What you'll learn
- 1 Timestamped Outline
- 2 (00:49) **Begrüßung und Einführung durch Berthold Kohler** - Der F.A.Z.-Herausgeber eröffnet die Live-Podcast-Folge zum 400. Jubiläum und stellt den Gast vor.
- 3 (08:04) **Deutschland in der Krise: Anteil des Bundesverfassungsgerichts** - Harbarth weist die Frage nach einer Mitschuld des Gerichts an der aktuellen Lage zurück.
- 4 (11:44) **Reaktion auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt** - Harbarth erklärt die institutionelle Zurückhaltung des Gerichts bei Wahlergebnissen.
- 5 (13:38) **Instrumente der wehrhaften Demokratie im internationalen Vergleich** - Harbarth ordnet die deutschen Instrumente als stark, aber nicht zwingend ein.
- 6 (15:42) **Bundestreue nach der Wahl in Sachsen-Anhalt** - Harbarth verweigert eine Spekulation über mögliche Konflikte und verweist auf das Verfahren.
- 7 (18:13) **Parteiverbotsverfahren und der Vorstoß von Hendrik Wüst** - Harbarth lehnt eine Kommentierung des Vorschlags ab und betont die Aufgabentrennung.
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Show Notes
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist zu Gast bei der F.A.Z. Im Podcast vor Publikum spricht er über aktuelle Fragen aus Recht, Justiz und Politik – von Parteiverbotsverfahren bis zur Wahl von Verfassungsrichtern.
Das Bundesverfassungsgericht feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Im September 1951 wurde das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe feierlich eröffnet. Aus dem Grund war der Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, zu Gast im F.A.Z. Tower in Frankfurt - für eine eine Live-Aufzeichnung des F.A.Z.-Einspruch-Podcasts.
Gemeinsam mit Reinhard Müller und Finn Hohenschwert blickt Harbarth auf die Geschichte des Gerichts zurück und spricht über die Herausforderungen, vor denen das Bundesverfassungsgericht in Zukunft steht. Es geht aber auch um Fragen, die die Gegenwart betreffen: die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, mögliche Parteiverbotsverfahren und die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Themen der Sendung
00:46: Begrüßung von F.A.Z.-Herausgeber Berthold Kohler
08:04: Prof. Stephan Harbarth im Gespräch
Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller
Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel
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